D: Amtszeit von Oberkirchenräten begrenzt – Strukturreform beendet
0Abschluss der Frühjahrssynode der badischen Landeskirche Bad Herrenalb, (20.04.2013). Die Synode der badischen Landeskirche hat die Amtszeit von Oberkirchenräten auf acht Jahre begrenzt, mit der Möglichkeit einer Wiederwahl. Auf ihrer Frühjahrstagung beschlossen die Synodalen ferner eine neue Seelsorge-Gesamtkonzeption, die Vereinigung von drei Kirchenbezirken zum neuen Bezirk Ortenau sowie eine Stärkung der kirchlichen Mitarbeitervertretungen und der Gemeindediakoninnen und -diakone.
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